Einheitenzertifikat
Grundlage für die Anlagenzertifizierung ist das Einheitenzertifikat für den Typ einer Erzeugungseinheit. Dieses wird in der Regel vom Hersteller der Erzeugungseinheit in Auftrag gegeben. Die WIND-certification GmbH erstellt Ihnen im Rahmen des Zertifizierungsverfahren und einer positiven Bewertung ein Einheitenzertifikat auf Grundlage der gültigen Netzanschlussrichtlinien und auf Basis der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und -anlagen Teil 8: „Zertifizierung der elektrischen
Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie für deren Komponenten am Stromnetz“ (FGW TR8).
Für Niederspannung (VDE-AR-N 4105), Mittelspannung (VDE-AR-N 4110), Hochspannung (VDE-AR-N 4120) und Höchstspannung (VDE-AR-N 4130) wurden im Oktober 2018 neue Regelwerke für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen veröffentlicht. Entsprechend dem europäischen Network Code für Erzeugungsanlagen (RFG) sind ab dem 27.04.2019 die Anforderungen dieser VDE-Anwendungsregeln durch neue Erzeugungseinheiten und -anlagen einzuhalten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für neue Einheitenzertifikate, um die neuen technischen Anforderungen für den Netzanschluss insbesondere im Mittel- und Hochspannungsnetz zu erfüllen. Übergangsweise können Prototypbestätigungen angewendet werden.
Referenzen
Es wurden bisher 26 Einheitenzertifikate für unterschiedliche Windenergieanlagentypen mit Nennleistungen von 1,5 MW bis 6 MW erstellt (Stand: 03/2024).
Liste erstellter Prototypenbestätigungen
Antragsformular
Antragsformular für die Zertifizierung von Erzeugungseinheiten