Anlagenzertifikat
Wir erstellen Ihr Anlagenzertifikat für den Anschluss von Erzeugungsanlagen aus den Bereichen Wind, Photovoltaik, Speicher, BHKW und Wasserkraft. Die Anlagenzertifikate müssen i.d.R. vor dem Netzanschluss beim Netzbetreiber eingereicht werden. Die Anforderung zur Zertifizierung von Erzeugungsanlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz in Deutschland ergibt sich aus der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV.
Das Anlagenzertifikat wird auf Basis der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und -anlagen Teil 8: „Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie für deren Komponenten am Stromnetz“ (FGW TR8) erstellt.
Für Niederspannung (VDE-AR-N 4105), Mittelspannung (VDE-AR-N 4110), Hochspannung (VDE-AR-N 4120) und Höchstspannung (VDE-AR-N 4130) wurden im Oktober 2018 neue Regelwerke für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen veröffentlicht. Entsprechend dem europäischen Network Code für Erzeugungsanlagen (RFG) sind ab dem 27.04.2019 die Anforderungen dieser VDE-Anwendungsregeln durch neue Erzeugungseinheiten und -anlagen einzuhalten. Bis die für die Anlagenzertifizierung benötigten Einheiten- und Komponentenzertifikate vorliegen, können übergangsweise Prototypbestätigungen angewendet werden.
Die WIND-certification GmbH erstellt Ihnen das Anlagenzertifikat für Ihre Erzeugungsanlage, das Sie zum Nachweis gegenüber Ihrem Netzbetreiber für den Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage benötigen.
Mit Einführung der neuen Netzanschlussregeln der VDE-AR-N 41XX-Reihe in 2018 ergeben sich für Neuanlagen, Erweiterungen von Bestandsanlagen, Umbauten und wesentlichen Änderungen an Bestandsanlagen ab dem 27.04.2019 (unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen) folgende Änderungen:
- ab einer Leistung von ≥ 950 kW ist ein vollständiges Anlagenzertifikat A erforderlich
- Einführung eines vereinfachten Anlagenzertifikats B für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ≥ 135 kW
- Einführung eines Anlagenzertifikats C für das Einzelnachweisverfahren von Erzeugungsanlagen
- zu jedem Zertifikat ist ein Konformitätsnachweis bzw. Konformitätserklärung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zu erbringen
- Zertifikate (Einheitenzertifikate, Komponenten– und Anlagenzertifikate sind auf Basis der neuen VDE-Richtlinien zu erstellen (VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120)
- bisherige Zertifikate, z.B. nach BDEW oder VDE-AR-N 4120:2015 sind nicht mehr gültig
- Inbetriebnahmen ab dem 27.04.2019 sind nur mit Zertifikaten nach den neuen Netzanschlussregeln zulässig (Ausnahme: dem Netzbetreiber nachgewiesener Erwerb von Hauptkomponenten einer Erzeugungsanlagen vor dem 18.05.2018)
Die bisherigen Regelwerke, wie die VDE-AR-N 4105:2011 für Niederspannung, die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie 2008, die TAB Hochspannung VDE-AR-N 4120:2015 und der TransmissionCode 2007 werden mit Inkrafttreten der neuen VDE-Richtlinien, unter Berücksichtigung der Übergangsfrist bis zum 27.04.2019, ersetzt.
Seit August 2022 ist es möglich ein Anlagenzertifikat vom Typ B unter Auflage auszustellen, um den Zertifizierungsprozess zu beschleunigen. Die Mindestkriterien für ein Anlagenzertifikat B unter Auflage finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Übergangsfristen und -regelungen werden hier beschrieben.
Referenzen
Die Mitarbeiter der WIND-certification GmbH verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren Energien und insbesondere im Bereich der Windenergie, Photovoltaik und bei BHKW.
Es wurden bisher über 1.000 Anlagengutachten bzw. Anlagenzertifikate mit einer installierten Leistung von mehr als 6.200 MW erstellt (Stand: 10/2023)
Zertifiziert wurden Erzeugungsanlagen, bestehend aus Windenergieanlagen, Photovoltaik-Wechselrichtern und BHKW-Anlagen, sowohl als Einzelanlagen bis hin zu den unterschiedlichsten Mischparkkonstellationen und der Einbindung in ausgedehnten Arealnetzen.
Antragsformular
Antrag auf Anlagenzertifizierung für Erzeugungsanlagen (z.B. Windpark, PV-Anlage, BHKW, etc.): Download Antragsformular
Antrag auf Anlagenzertifizierung gemäß dem Einzelnachweisverfahren für direkt gekoppelte Synchrongeneratoren (Zertifizierung ohne Einheitenzertifikat): Download Antragsformular
Leitfaden/Hilfestellung Anlagenzertifikat
Die FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien hat auf Ihrer Webseite eine Leitfaden veröffentlicht, der Planer, und Errichter von Erzeugungsanlagen (EZA) als Hilfestellung dienen soll. Dabei wird neben dem rechtlichen Rahmen und dem Anwendungsbereich, ein Überblick über den gesamten Nachweisprozess gegeben. Weiterhin wird gezeigt, welche Dokumente für den Zertifizierungsprozess benötigt werden. Der Leitfaden trägt den Titel „Leitfaden Anlagenzertifikat B„. Da es aber so gut wie keine Unterschiede zu den benötigten Unterlagen für ein Anlagenzertifikat A gibt, wird der Leitfaden auch für Anlagenzertifikate A empfohlen.
Einzureichende Unterlagen
Gemäß der anzuwendenen Netzanschlussrichtlinie (VDE-AR-N 4110 (NAR Mittelspannung) oder der VDE-AR-N 4120 (NAR Hochspannung)) können nachfolgend PDF-Formulare runtergeladen und ausgefüllt werden.
- Betreiberabfragebogen (E.8 Formular gemäß VDE-AR-N 4110, E.6 Formular gemäß VDE-AR-N 4120)
- Elektrischer Übersichtsplan (Plan der Übergabestation, Transformatoren, Leitungen, Erzeugungseinheiten)
- Regelungskonzept (Beispiel)
- Schutzkonzept
- Deckblatt vom Einheitenzertifikat (Abfrage beim Hersteller der Erzeugungseinheit)
- Netzbetreiberabfragebogen (Abfrage durch den Betreiber beim Netzbetreiber, E.9 Formular gemäß VDE-AR-N 4110, E.7 Formular gemäß VDE-AR-N 4120)
Für die Konformitätserklärung benötigen wir eine Inbetriebsetzungserklärung, welche unmittelbar nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zu erstellen ist. Nutzen Sie dazu die Formulare: E.11 Formular gemäß VDE-AR-N 4110 bzw. E.9 Formular gemäß VDE-AR-N 4120. Weitere Formulare für die Inbetriebsetzungserklärung finden Sie hier:
VDE-AR-N 4110:
- E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen
- E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher
VDE-AR-N 4120:
- E.5 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen
- E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher
Die eingereichten Unterlagen werden von uns zeitnah bewertet. In einer Vollständigkeitsübersicht wird der Stand der eingereichten Unterlagen protokolliert.