Netzschutzprüfungen / Wiederholungsprüfungen
Netzschutzprüfungen am Netzanschlusspunkt und an den Erzeugungseinheiten sind in einem Intervall von 4 Jahren entsprechend der technischen Richtlinie „Anforderungen an digitale Schutzeinrichtungen“ vom Januar 2015, herausgegeben durch das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) durchzuführen.
Im Rahmen der Netzschutzprüfung sollten auch alle weiteren für den sicheren und regelkonformen Netzbetrieb relevanten Parameter und Softwarestände für die Systemdienstleistung der Erzeugungsanlage vor Ort überprüft werden.
Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Im Falle eines nicht-regelkonformen Verhaltens Ihrer Erzeugungsanlage können im schlimmsten Fall Sanktionen des Netzbetreibers drohen.