Neue Prüfvorschrift TR3 Rev. 25 der FGW
Die FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien hat die neue Revision 25 der Prüfvorschrift TR3 „Bestimmung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie für deren Komponenten am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz“ veröffentlicht.
Die neue Prüfvorschrift berücksichtigt insbesondere die Anforderungen der neuen Anwendungsregeln VDE-AR-N-4110, VDE-AR-N-4120 und VDE-AR-N-4130 für die Mittel-, Hoch- und Höchstspannung. Somit können Hersteller von Erzeugungseinheiten (EZE) die Einheitenzertifizierung und Komponenten-Hersteller (wie für EZA-Parkregler) die Komponentenzertifizierung auf Basis dieser Prüfvorschrift die Typenprüfungen durchführenauf lassen.
Das Einheitenzertifikat wird für die Anlagenzertifizierung benötigt, welche Voraussetzung für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage (EZA) ist. Ab dem 29.04.2019 können nur noch Erzeugungsanlagen an das Netz angeschlossen haben, welche gemäß den Anforderungen der o.g. Anwendungsregeln über ein Einheiten- und Anlagenzertifikat verfügen.
Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für die Ausstellung von Einheitenzertifikaten und Anlagenzertifikaten zur Verfügung. Die WIND-certification GmbH ist für die neuen Anwendungsregeln akkreditiert.