neue Nachweispflicht zur korrekten Priorisierung von unterschiedlichen Sollwerten für die Wirkleistung
Der Fachausschuss Elektrische Eigenschaften (FAEE) hat mit Beschluss vom 15.10.2024 das Beiblatt 3 in Ergänzung der FGW TR8 Rev. 9 verabschiedet. Im Beiblatt wird der Nachweis für die korrekte Priorisierung der Wirkleistungssteigerung im Falle eines Unterfrequenzereignisses bei gleichzeitig anstehender Vorgabe durch Dritte (z.B. durch Direktvermarkter) bzw. durch das Netzsicherheitsmanagement (NSM) des Netzbetreibers (Wirkleistungsbegrenzung) gefordert.
Grundlage für diesen Beschluss des FAEE bildet die Erläuterung des VDE FNN in seinen FAQ zum Kapitel 8.1 vom 04.09.2024 (https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110).
Die Leistungssteigerung bei einem Unterfrequenzereignis gemäß VDE-AR-N 4110 / 4120 Kapitel 10.2.4.3 hat entsprechend der Auflistung in VDE-AR-N 4110 / 4120 Kapitel 8.1 Priorität, gegenüber der Leistungsvorgabe des Direktvermarkters bzw. generell Leistungsvorgaben Dritter (also nicht vom Netzbetreiber). Es ist folgende Priorisierungsreihenfolge nachzuweisen (mit abnehmender Priorität):
- Vorgaben durch das Netzsicherheitsmanagement
- Einhaltung der Anforderungen an das Verhalten bei Über- und Unterfrequenzen
- Vorgaben durch Dritte
Als Nachweis sind Herstellererklärungen für den EZA-Regler oder für die Erzeugungseinheit zulässig, bis entsprechende Komponenten- oder Einheitenzertifikate vorliegen, welches die geforderten Priorisierungsvorgaben nachweisen. Für den Nachweis der korrekten Umsetzung der Priorisierung gelten die Übergangsfristen gemäß des FAQ-Eintrags.