Schlagwortarchiv für: Anlagenzertifikat

Neue Regelung für Anlagenzertifikate vom Typ B unter Auflage

Nach Beschluss des Bundestags wurde im Zuge einer Novelle des EnWG am 19.07.2022 die NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) geändert. Die Änderung hat das Ziel, Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen. Innerhalb des Übergangszeitraums (bis zum 31.12.2025) können Anlagenzertifikate vom Typ B (Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 950 kW) unter Auflagen ausgestellt werden. Der dabei einzuhaltende Mindestumfang der Zertifikate wird von der NELEV vorgegeben.

Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit sind entsprechende Nachweise zu den Auflagen des Anlagenzertifikats bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.

Zur Ausgestaltung und Umsetzung der in der NELEV formulierten Prüfpunkte gibt der VDE FNN im Dokument Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage entsprechende Bewertungsvorgaben und Hinweise, welche Auflagen ggf. als zulässig angesehen werden können.

Die Umsetzung der NELEV und der Anforderungen des VDE FNN wird über eine Ergänzung (Beiblatt 2) der Technischen Richtlinie FGW TR8 Rev. 09 (Zertifizierungsrichtlinie) beschrieben.

Um das Projektrisiko für den Anschlussnehmer zu minimieren, wird empfohlen alle Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Sollten die Auflagen des Anlagenzertifikats nicht innerhalb der Frist abgestellt sein, ist der Netzbetreiber verpflichtet die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für Rückfragen können Sie uns gerne ansprechen.

Erste Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften einer Batteriespeicheranlage

Die WIND-certification GmbH hat für die Frankfurt Energy Holding GmbH (FEH) aus Eschborn das Anlagenzertifikat für eine 1,5 MW große Batteriespeicheranlage in Großenhain ausgestellt. Damit wurde der für den Netzanschluss wichtige Nachweis erbracht, dass die elektrischen Eigenschaften des Batteriespeichers alle Anforderungen an den Netzparallelbetrieb gemäß der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie 2008 erfüllen.

Batteriespeicheranlagen werden für den Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen eingesetzt.  Dies beinhaltet unterschiedliche Szenarien für den Einsatz, welche von der wetterunabhängigen Leistungseinspeisung bis zur kurzzeitigen Energielieferung beim Auftreten von Lastspitzen reicht. Mit der Ausstellung von Anlagenzertifikaten für Batteriespeicheranlagen leistet die akkreditierte Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag an einer stabilen Stromversorgung. Die Anforderung zur Zertifizierung von Erzeugungsanlagen (wie Windparks, Solarparks, BHKW aber auch Speichern) mit Anschluss an das Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz ergeben sich aus der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV. Das Anlagenzertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle stellt eine Voraussetzung für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage dar. Die Zertifizierungsstelle hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Anforderungen der Netzanschlussregeln an den Netzparallelbetrieb durch die Erzeugungsanlagen eingehalten werden.

Zertifizierung

WIND-certification GmbH zertifiziert Dampfturbine für die Kläranlage Bottrop nach neuem Einzelnachweisverfahren

Ende November wurde das Anlagenzertifikat für die neue Dampfturbine der Kläranlage Bottrop an die Emschergenossenschaft planmäßig durch die WIND-certification GmbH übergeben. Zur Anwendung kam dabei das neue Einzelnachweisverfahren für Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen. Auf Grundlage dieses Zertifikats konnte im Dezember eine Dampfturbine mit einer elektrischen Leistung von 4 MW in Betrieb genommen.

 

Das hierbei genutzte Einzelnachweisverfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn eine Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mittels eines Typen- / Einheitenzertifikats erfolgen kann. Dieses Verfahren ist für alle Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen anwendbar.

 

Mit der Inbetriebnahme der Dampfturbine erweitert die Emschergenossenschaft ihre Möglichkeiten der Energieerzeugung auf Basis von unterschiedlichen Energieträgern, wie Wind, Sonne, Faulgas und zukünftig Wasser. Die Emschergenossenschaft betreibt mit der Kläranlage Bottrop eine der größten Kläranlagen Deutschlands, die sich nach der Inbetriebnahme der neuen Dampfturbine vollständig selbst mit Energie versorgen kann.

 

Durch das Anlagenzertifikat der WIND-certification GmbH ist sichergestellt, dass die Einspeisung der elektrischen Energie entsprechend den aktuellen Standards und Normen erfolgt. Dadurch leistet auch die zertifizierte Dampfturbine ihren Beitrag zur Systemstabilität im Energieversorgungsnetz.

Grundsätzlich müssen entsprechend der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vom 12.06.2017 alle Erzeugungsanlagen mit Einspeisung in das Mittelspannungs- und Hochspannungsnetz entsprechend den gültigen Netzanschlussrichtlinien zertifiziert werden.

Die Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH ist für die Erstellung von Einheiten-, Komponenten- und Anlagenzertifikaten nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert. Zertifiziert werden alle Arten von Erzeugungsanlagen und Erzeugungseinheiten, wie Verbrennungskraftmaschinen, Windenergieanlagen, Speicher oder Photovoltaikanlagen. Sprechen Sie uns an.

Windenergie

Erstes Anlagenzertifikat nach VDE-AR-N 4120

Die WIND-certification GmbH hat am 02.08.2017 das erste Anlagenzertifikat nach der neuen Netzanschlussregel VDE-AR-N 4120 für den Windpark „Nessa“ mit einer Anschlussleistung von 63,5 MW ausgestellt.

Die Netzanschlussregel VDE-AR-N 4120 beschreibt die Anforderungen die durch Erzeugungseinheiten und Erzeugungsanlagen am 110kV Hochspannungsnetz ab dem 01.07.2017 verbindlich einzuhalten sind.

Wind Photovoltaik

WIND-certification GmbH: Flexibel und Kompetent – Neue Akkreditierung

Pressemitteilung vom 13.06.2017

Mit der neuen Akkreditierungsurkunde für die WIND-certification GmbH wird die Flexibilisierung des Akkreditierungsbereiches durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) bescheinigt. Damit können ohne Verzögerungen zukünftige Revisionen der Zertifizierungsrichtlinie TR8 der FGW angewendet werden, ohne Erweiterungsanträge bei der DAkkS stellen zu müssen. Durch die Anerkennung der Flexibilisierung (Freiheitsgrade) bestätigt die DAkkS die geprüfte Fachkompetenz der Experten und die internen Verfahrensprozesse bei der WIND-certification GmbH.
Einheiten-, Komponenten- und Anlagenzertifikate können nun nach der aktuellen Revision 8 der TR8 erstellt werden. Weiterhin wird durch die WIND-certification GmbH auch die Anlagenzertifizierung entsprechend dem neuen Einzelnachweisverfahren angeboten, bei welchem auf das klassische Einheitenzertifikat verzichtet werden kann. Ab sofort stehen Ihnen neben den durch den Beirat des BDEW e.V. für die Erstellung von Anlagenzertifikaten zugelassenen Zertifizierern Matthias Hickisch und Marcel Menge auch die langjährigen Experten Falko Hänschke und Heinrich Seitz zur Verfügung. Die WIND-certification GmbH gehört mit einer zertifizierten Leistung von über 3.100 MW zu den führenden Zertifizierungsstellen in diesem Bereich.

Pressemitteilung als PDF herunterladen