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Erste Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften einer Batteriespeicheranlage

Die WIND-certification GmbH hat für die Frankfurt Energy Holding GmbH (FEH) aus Eschborn das Anlagenzertifikat für eine 1,5 MW große Batteriespeicheranlage in Großenhain ausgestellt. Damit wurde der für den Netzanschluss wichtige Nachweis erbracht, dass die elektrischen Eigenschaften des Batteriespeichers alle Anforderungen an den Netzparallelbetrieb gemäß der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie 2008 erfüllen.

Batteriespeicheranlagen werden für den Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen eingesetzt.  Dies beinhaltet unterschiedliche Szenarien für den Einsatz, welche von der wetterunabhängigen Leistungseinspeisung bis zur kurzzeitigen Energielieferung beim Auftreten von Lastspitzen reicht. Mit der Ausstellung von Anlagenzertifikaten für Batteriespeicheranlagen leistet die akkreditierte Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag an einer stabilen Stromversorgung. Die Anforderung zur Zertifizierung von Erzeugungsanlagen (wie Windparks, Solarparks, BHKW aber auch Speichern) mit Anschluss an das Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz ergeben sich aus der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV. Das Anlagenzertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle stellt eine Voraussetzung für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage dar. Die Zertifizierungsstelle hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Anforderungen der Netzanschlussregeln an den Netzparallelbetrieb durch die Erzeugungsanlagen eingehalten werden.

Zertifizierung

WIND-certification GmbH zertifiziert Dampfturbine für die Kläranlage Bottrop nach neuem Einzelnachweisverfahren

Ende November wurde das Anlagenzertifikat für die neue Dampfturbine der Kläranlage Bottrop an die Emschergenossenschaft planmäßig durch die WIND-certification GmbH übergeben. Zur Anwendung kam dabei das neue Einzelnachweisverfahren für Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen. Auf Grundlage dieses Zertifikats konnte im Dezember eine Dampfturbine mit einer elektrischen Leistung von 4 MW in Betrieb genommen.

 

Das hierbei genutzte Einzelnachweisverfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn eine Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mittels eines Typen- / Einheitenzertifikats erfolgen kann. Dieses Verfahren ist für alle Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen anwendbar.

 

Mit der Inbetriebnahme der Dampfturbine erweitert die Emschergenossenschaft ihre Möglichkeiten der Energieerzeugung auf Basis von unterschiedlichen Energieträgern, wie Wind, Sonne, Faulgas und zukünftig Wasser. Die Emschergenossenschaft betreibt mit der Kläranlage Bottrop eine der größten Kläranlagen Deutschlands, die sich nach der Inbetriebnahme der neuen Dampfturbine vollständig selbst mit Energie versorgen kann.

 

Durch das Anlagenzertifikat der WIND-certification GmbH ist sichergestellt, dass die Einspeisung der elektrischen Energie entsprechend den aktuellen Standards und Normen erfolgt. Dadurch leistet auch die zertifizierte Dampfturbine ihren Beitrag zur Systemstabilität im Energieversorgungsnetz.

Grundsätzlich müssen entsprechend der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vom 12.06.2017 alle Erzeugungsanlagen mit Einspeisung in das Mittelspannungs- und Hochspannungsnetz entsprechend den gültigen Netzanschlussrichtlinien zertifiziert werden.

Die Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH ist für die Erstellung von Einheiten-, Komponenten- und Anlagenzertifikaten nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert. Zertifiziert werden alle Arten von Erzeugungsanlagen und Erzeugungseinheiten, wie Verbrennungskraftmaschinen, Windenergieanlagen, Speicher oder Photovoltaikanlagen. Sprechen Sie uns an.