HUSUM Wind 2019

Besuchen Sie uns auf der Leitmesse für Windenergie vom 10.09. bis zum 13.09.2019 in Husum. Diskutieren Sie mit unseren Experten die neuen Anforderungen an die Zertifizierung von Erzeugungsanlagen, Erzeugungseinheiten und Komponenten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Veröffentlichung der neuen Netzanschlussregeln / VDE-Anwendungsregeln

Am 19.10.2018 wurden die neuen Netzanschlussregeln für die:

  • Mittelspannung VDE-AR-N 4110
  • Hochspannung VDE-AR-N 4120
  • Höchstspannung VDE-AR-N 4130

veröffentlicht.

Neu ist, dass auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 135 kW und Anschluss an das Mittelspannungsnetz ein Anlagenzertifikat für den Netzanschluss benötigen. Damit fallen unter diese Regelung z.B. die klassischen 750 kWp Photovoltaikanlagen und einzelne BHKW. Für Anlagen mit einer Leistung ≤ 950 kW ist die Ausstellung eines vereinfachten „Anlagenzertifikats B“ ausreichend. Größere Anlagen benötigen wie bisher ein Standard „Anlagenzertifikat A“ bzw. alternativ ein „Anlagenzertifikat C“ (Einzelnachweisverfahren)

Weiterhin wird in den Netzanschlussregeln der Netzanschlussprozess detailliert beschrieben. Es ist geregelt, wann welche Unterlagen vorliegen und wann dann welche Tätigkeiten bis zur endgültigen Betriebserlaubnis durchgeführt werden müssen. Demnach ist das Anlagenzertifikat bis zu 8 Wochen vor Baubeginn dem Netzbetreiber vorzulegen.

Da die neuen Netzanschlussregeln auch neue technische Vorgaben für den Betrieb der Erzeugungsanlagen am Netz machen, ist insbesondere darauf zu achten, dass für die geplanten Erzeugungseinheiten, wie z.B. für Photovoltaik- bzw. Speicher-Wechselrichter, BHKW und Windenergieanlagen, ein entsprechendes Einheitenzertifikat vorliegt. Übergangsweise kann der Netzanschluss auf Basis einer Prototypenbescheinigung für die Erzeugungseinheit erfolgen. Der Zertifizierungsprozess ist in dem Fall innerhalb von 2 Jahren nachzuholen. Sprechen Sie das Thema Einheitenzertifikat bei dem Hersteller bzw. Lieferanten der Erzeugungseinheit rechtzeitig an.

Mit einer Übergangsfrist bis zum 27.04.2019 können noch die derzeitigen Netzanschlussrichtlinien, wie die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie 2008 oder die TAB Hochspannung (VDE-AR-N 4120:2015) angewendet werden. Ab diesem Stichtag sind gemäß den Vorgaben des Network Code Requirements for Generators (RfG) nur noch die neuen Netzanschlussregeln gültig.

Die WIND-certification GmbH ist bereits für die neuen Netzanschlussregeln akkreditiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner bei der Anwendung der neuen Netzanschlussregeln für die Anlagenzertifizierung, Komponentenzertifizierung und Einheitenzertifizierung zur Verfügung.

EU-Notifizierung der neuen Netzanschlussregeln abgeschlossen

Die neuen Netzanschlussregeln des VDE haben das EU-Notifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Es wurden von Seiten der EU-Kommission keine Änderungswünsche eingereicht, so dass die im Mai 2018 veröffentlichten Vorabversionen demnächst in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen werden.

Konkret betrifft dies die VDE-Anwendungsregeln Erzeugungsanlagen an der Niederspannung (VDE-AR-N 4105), Technische Anschlussregeln (TAR) Mittelspannung (VDE-AR-N 4110), TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120) und TAR Höchstspannung (VDE-AR-N 4130). Mit einer Übergangsfrist bis zum 29.04.2019 können noch die derzeitigen Netzanschlussrichtlinien, wie die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie 2008 oder die TAB Hochspannung (VDE-AR-N 4120:2015) werden. Ab diesem Stichtag sind gemäß den Vorgaben des Network Code Requirements for Generators (RfG) nur noch die neuen Netzanschlussregeln gültig.

Die WIND-certification GmbH ist bereits für die neuen Netzanschlussregeln akkreditiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner bei der Anwendung der neuen Netzanschlussregeln für die Anlagenzertifizierung, Komponentenzertifizierung und Einheitenzertifierung zur Verfügung.

 

Nachtrag:

Nach Angabe des VDE werden die neuen Anwendungsregeln am 19.10.2018 durch den VDE-Verlag in das VDE-Vorschriftenwerk übernommen.

WindEnergy Hamburg

Besuchen Sie uns auf der Leitmesse für Windenergie in Hamburg. Diskutieren Sie mit unseren Experten die neuen Anforderungen an die Zertifizierung von Erzeugungsanlagen, Erzeugungseinheiten und Komponenten. Sie Finden unseren Messestand in Halle 1 mit der Standnummer A1.309.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Neue Prüfvorschrift TR3 Rev. 25 der FGW

Die FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien hat die neue Revision 25 der Prüfvorschrift TR3 „Bestimmung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie für deren Komponenten am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz“ veröffentlicht.

Die neue Prüfvorschrift berücksichtigt insbesondere die Anforderungen der neuen Anwendungsregeln VDE-AR-N-4110, VDE-AR-N-4120 und VDE-AR-N-4130 für die Mittel-, Hoch- und Höchstspannung. Somit können Hersteller von Erzeugungseinheiten (EZE) die Einheitenzertifizierung und Komponenten-Hersteller (wie für EZA-Parkregler) die Komponentenzertifizierung auf Basis dieser Prüfvorschrift die Typenprüfungen durchführenauf lassen.

Das Einheitenzertifikat wird für die Anlagenzertifizierung benötigt, welche Voraussetzung für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage (EZA) ist. Ab dem 29.04.2019 können nur noch Erzeugungsanlagen an das Netz angeschlossen haben, welche gemäß den Anforderungen der o.g. Anwendungsregeln über ein Einheiten- und Anlagenzertifikat verfügen.

Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für die Ausstellung von Einheitenzertifikaten und Anlagenzertifikaten zur Verfügung. Die WIND-certification GmbH ist für die neuen Anwendungsregeln akkreditiert.

Neue Akkreditierungsurkunde

Zertifizierung nach neuesten VDE-Netzanschlussregeln? Wir können das!

Die neue Akkreditierungsurkunde der WIND-certification GmbH deckt alle gegenwärtig verfügbaren Netzanschlussregeln von Niederspannung (VDE-AR-N 4105), Mittelspannung (VDE-AR-N 4110), Hochspannung (VDE-AR-N 4120) bis zur Höchstspannung (VDE-AR-N 4130) ab.

Mit Ausstellung der Akkreditierungsurkunde bescheinigt die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) der WIND-certification GmbH die Kompetenz die Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften nach den neuesten VDE-Netzanschlussregeln durchführen zu können.

Ob für Wind-, PV-, BHKW- oder Speicheranlagen, die WIND-certification GmbH kann die gemäß VDE-Netzanschlussregeln geforderten Einheitenzertifikate, Komponentenzertifikate und Anlagenzertifikate erstellen. Damit steht die WIND-certification GmbH Herstellern, Planern und Betreibern bei der Zertifizierung und Erfüllung der neuen VDE-Netzanschlussregeln als professioneller Partner zur Verfügung.

Die neue Akkreditierungsurkunde und deren Geltungsbereich ist auf der Internetseite der WIND-certification GmbH unter www.wind-certification.de veröffentlicht.

Übersicht Richtlinien

VDE/FNN veröffentlicht neue Netzanschlussregel / Anwendungsregel

Der VDE/FNN hat Vorabversionen der 4 VDE-Anwendungsregeln veröffentlicht. Damit sind für Niederspannung (VDE-AR-N 4105), Mittelspannung (VDE-AR-N 4110), Hochspannung (VDE-AR-N 4120) und Höchstspannung (VDE-AR-N 4130) entsprechende Regelwerke zur Planung des Netzanschlusses von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen verfügbar. Insbesondere für die Anlagenzertifizierung von Erzeugungsanlagen im Mittel- und Höchstspannungsnetz sind sind neue technische und organisatorische Anforderungen berücksichtigen.

Die WIND-certification GmbH begleitet die Entwicklung der Anwendungsregeln seit Jahren. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den neuen Anforderungen haben.

Bei den veröffentlichten Dokumenten handelt es sich um Vorabversionen, welche z.Z. das Notifizierungsverfahren der EU durchlaufen müssen. Aus diesem Grund können inhaltliche Änderungen der Dokument nicht ausgeschlossen werden.

Tag der erneuerbaren Energien 28. April 2018 in Bargeshagen

Zertifizierung

WIND-certification GmbH zertifiziert Dampfturbine für die Kläranlage Bottrop nach neuem Einzelnachweisverfahren

Ende November wurde das Anlagenzertifikat für die neue Dampfturbine der Kläranlage Bottrop an die Emschergenossenschaft planmäßig durch die WIND-certification GmbH übergeben. Zur Anwendung kam dabei das neue Einzelnachweisverfahren für Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen. Auf Grundlage dieses Zertifikats konnte im Dezember eine Dampfturbine mit einer elektrischen Leistung von 4 MW in Betrieb genommen.

 

Das hierbei genutzte Einzelnachweisverfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn eine Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mittels eines Typen- / Einheitenzertifikats erfolgen kann. Dieses Verfahren ist für alle Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen anwendbar.

 

Mit der Inbetriebnahme der Dampfturbine erweitert die Emschergenossenschaft ihre Möglichkeiten der Energieerzeugung auf Basis von unterschiedlichen Energieträgern, wie Wind, Sonne, Faulgas und zukünftig Wasser. Die Emschergenossenschaft betreibt mit der Kläranlage Bottrop eine der größten Kläranlagen Deutschlands, die sich nach der Inbetriebnahme der neuen Dampfturbine vollständig selbst mit Energie versorgen kann.

 

Durch das Anlagenzertifikat der WIND-certification GmbH ist sichergestellt, dass die Einspeisung der elektrischen Energie entsprechend den aktuellen Standards und Normen erfolgt. Dadurch leistet auch die zertifizierte Dampfturbine ihren Beitrag zur Systemstabilität im Energieversorgungsnetz.

Grundsätzlich müssen entsprechend der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vom 12.06.2017 alle Erzeugungsanlagen mit Einspeisung in das Mittelspannungs- und Hochspannungsnetz entsprechend den gültigen Netzanschlussrichtlinien zertifiziert werden.

Die Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH ist für die Erstellung von Einheiten-, Komponenten- und Anlagenzertifikaten nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert. Zertifiziert werden alle Arten von Erzeugungsanlagen und Erzeugungseinheiten, wie Verbrennungskraftmaschinen, Windenergieanlagen, Speicher oder Photovoltaikanlagen. Sprechen Sie uns an.

Windenergie

Erstes Anlagenzertifikat nach VDE-AR-N 4120

Die WIND-certification GmbH hat am 02.08.2017 das erste Anlagenzertifikat nach der neuen Netzanschlussregel VDE-AR-N 4120 für den Windpark „Nessa“ mit einer Anschlussleistung von 63,5 MW ausgestellt.

Die Netzanschlussregel VDE-AR-N 4120 beschreibt die Anforderungen die durch Erzeugungseinheiten und Erzeugungsanlagen am 110kV Hochspannungsnetz ab dem 01.07.2017 verbindlich einzuhalten sind.